IMPRESSUM

Informationen gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 2 DL-InfoV, Hinweise zur Streitbeilegung nach ODR-VO sowie zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:

SEVERIN
RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT mbB

Kurfürstendamm 212 
10719 Berlin

Telefon: +49 30 72 62 77 – 0
Telefax: +49 30 72 62 77 – 77

E-Mail: info@raseverin.de
Web: www.raseverin.de

Partnerschaftsregister: 
Amtsgericht Charlottenburg PR 540 B
Jeder Partner ist alleinvertretungsberechtigt. Partner sind:

  1. Dr. Bernhard Koplin
  2. Dr. Konstantin Tappe LL.M.
  3. Dr. Florian Loddenkemper LL.M.


Zugelassene Berufsausübungsgemeinschaft gemäß § 59 f Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).  

Finanzamt: 
Berlin-Charlottenburg

UST-Identifikationsnummer: 
DE 209 548 498

Berufshaftpflichtversicherung:
SEVERIN Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ist eine Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung (mbB). Rechtsanwaltspartnerschaften mbB sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2.500.000,- € für jeden Versicherungsfall zu unterhalten; die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 a BRAO. SEVERIN Rechtsanwälte Partnerschaft mbB unterhält ihre Berufshaftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung). Die Adresse der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft lautet: Königinstraße 28, 80802 München. Die Adresse der Niederlassung der vorgenannten Versicherung in Berlin lautet: An den Treptowers 3, 12435 Berlin.

Der räumliche Bereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Ansprüche mit Auslandsbezug. Insoweit bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, weiterhin im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht sowie des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten. Für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme der SEVERIN Rechtsanwälte Partnerschaft mbB vor außereuropäischen Gerichten besteht eine Leistungspflicht der Allianz-Versicherungs-Aktiengesellschaft in Höhe der Mindestpflichtversicherungssumme.

Kammern und berufsrechtliche Vorschriften:

Rechtsanwälte:
Alle Rechtsanwälte der Partnerschaft SEVERIN Rechtsanwälte Partnerschaft mbB sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen und gehören der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin (www.rak-berlin.de) an.

Es gelten insbesondere folgende berufsrechtliche Vorschriften:
BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO – Fachanwaltsordnung
RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
• Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
• Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
• Law Implementing the Directives of the European Community pertaining to the professional law regulating the legal profession

Alle berufsrechtlichen Vorschriften können über die Website der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de unter dem weiter führenden Link „Berufsrecht“ eingesehen werden. Aufsichtsbehörde der Rechtsanwälte:

Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin

Notare:
Alle Rechtsanwälte, die zudem als Notar bezeichnet sind, sind in der Bundesrepublik Deutschland als Notar zugelassen und gehören der Notarkammer Berlin, Littenstr. 10, 10179 Berlin (www.berliner-notarkammer.de) an.

Es gelten insbesondere folgende berufsrechtliche Vorschriften:
• Bundesnotarordnung
• Beurkundungsgesetz
• Richtlinien der Notarkammern
• Dienstordnung für Notarinnen und Notare
• Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
• Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV)
• Europäischer Kodex des notariellen Standesrechts

Alle berufsrechtlichen Vorschriften können über folgenden Link eingesehen werden. (www.notar.de/der-notar/berufsrecht)

Aufsichtsbehörden der Notare:
Präsidentin/Präsident des Landgerichts Berlin II,
Littenstraße 12–17, 10179 Berlin

Präsidentin/Präsident des Kammergerichts Berlin, Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin
Senatsverwaltung für Justiz und
Verbraucherschutz, Bereich Justiz, Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin

Interessenkollisionen und Mitwirkungsverbote:
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor der Annahme eines Mandates wird in der Partnerschaft SEVERIN Rechtsanwälte Partnerschaft mbB deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Ebenso wird ausnahmslos geprüft, ob Interessenkollisionen zwischen einer Tätigkeit als Notar und einer Tätigkeit als Rechtsanwalt sowie im umgekehrten Verhältnis bestehen. Weiterhin soll ein Notar gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 7 des Beurkundungsgesetzes an einer Beurkundung nicht mitwirken, wenn es sich um Angelegenheiten einer Person handelt, mit der der Notar zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden ist oder mit der er gemeinsame Geschäftsräume hat und in der diese Person (Rechtsanwalt) außerhalb einer Amtstätigkeit des Notars in derselben Angelegenheit bereits tätig war (Mitwirkungsverbot des Notars). Die Prüfung von Interessenkollisionen und Mitwirkungsverboten erfolgt jeweils über eine spezielle Funktion eines – u.a.- hierfür eingerichteten Computerprogramms und durch individuelle Prüfung der mit der Bearbeitung befassten Berufsträger.

Mandatsbedingungen, Gerichtsstand und Abrechnung der Tätigkeit: 
Mandatsbedingungen werden für jedes Mandat individuell mit dem jeweiligen Mandanten vereinbart. Als Gerichtstand für Streitigkeiten, die die anwaltlichen Leistungen oder die Gebühren betreffen, wird – soweit zulässig – Berlin vereinbart. Es gilt – soweit zulässig – das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Abrechnung der Tätigkeit von Rechtsanwälten erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im außergerichtlichen Bereich wird die Tätigkeit auf der Grundlage des Gegenstandswertes abgerechnet. Soweit abweichend abgerechnet werden soll, werden Gebührenvereinbarungen (§ 34 RVG) und Vergütungsvereinbarungen (§ 3 a ff. RVG) mit dem Mandanten vor Übernahme des Mandates ausgehandelt und in Schriftform oder Textform festgehalten.

Hinweis auf § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (Alternative Streitbeilegung): 
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de; E-Mail schlichtungsstelle@s-d-r.org. Rechtsanwälte sind nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

SEVERIN Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle, insbesondere auch der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, teilzunehmen.

Information zur Online-Streitbeilegung:
SEVERIN Rechtsanwälte Partnerschaft mbB weist Verbraucher zudem auf die Plattform der Europäischen Union zur Online-Streitbeilegung hin: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ 

Diese Plattform dient der Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens vor einer Verbraucherschlichtungsstelle. Rechtsanwälte sind nicht verpflichtet, an einem solchen Verfahren teilzunehmen. SEVERIN Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, welches über diese Plattform eingeleitet werden kann.

Sonstiges: 

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: 
SEVERIN Rechtsanwälte Partnerschaft mbB (Anschrift s. o.)

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